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   OLG Köln, 06.07.2004 - 9 U 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16387
OLG Köln, 06.07.2004 - 9 U 2/04 (https://dejure.org/2004,16387)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.07.2004 - 9 U 2/04 (https://dejure.org/2004,16387)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 9 U 2/04 (https://dejure.org/2004,16387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaskoentschädigung wegen eines behaupteten Vandalismusschadens an einem vollkaskoversicherten Mercedes CLK; Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit durch einen Versicherungsnehmer

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2004 - 9 U 2/04
    In Rechtssprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass Fragen des Versicherers nach Vorschäden im Schadensformular zur Aufklärung sachdienlich sind und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten sind (vgl. nur BGH VersR 2002, 173; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 98, 46; Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 7 Rn. 43 ff.).

    Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (BGH VersR 2002, 173; 1993, 828).

    Falsche Angaben zu Vorschäden sind generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden (BGH VersR 1982, 228; VersR 2002, 173).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2004 - 9 U 2/04
    Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (BGH VersR 2002, 173; 1993, 828).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2004 - 9 U 2/04
    Danach tritt bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlosen Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall Leistungsfreiheit ein, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, dem Versicherungsnehmer erhebliches Verschulden zur Last fällt und eine ordnungsgemäße Belehrung des Versicherers vorliegt (BGH VersR 1984, 228; r + s 93, 308).
  • OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96

    Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht,

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2004 - 9 U 2/04
    In Rechtssprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass Fragen des Versicherers nach Vorschäden im Schadensformular zur Aufklärung sachdienlich sind und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten sind (vgl. nur BGH VersR 2002, 173; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 98, 46; Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 7 Rn. 43 ff.).
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